Sturz beim Kaffee-Holen ist Arbeitsunfall
Ein Sturz auf dem Weg zu einem Getränkeautomaten im Betriebsgebäude des Arbeitgebers (hier: Finanzamt) ist als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dass der Getränkeautomat in einem Sozial- oder Kantinenraum steht, unterbricht den versicherten Weg nicht – so das Hessische Landessozialgericht. Darum geht es Eine Verwaltungsangestellte rutschte auf dem Weg zu dem im Sozialraum des Finanzamtes aufgestellten Getränkeautomaten auf […]
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