EGMR bremst Überwachung privater E-Mails im Büro
Der Arbeitgeber darf private E-Mails seiner Beschäftigten am Arbeitsplatz nur eingeschränkt überwachen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch dann, wenn private Mails am Arbeitsplatz verboten sind. Der Staat muss das Recht auf Privatsphäre auch gegenüber dem Arbeitgeber schützen – so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
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