Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld
Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen B 10 EG 8/16 R).
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