Betriebsrat entscheidet beim Urlaub mit
Urlaub ist auch im Einzelfall eine Frage kollektiver Bedeutung – und deshalb mitbestimmungspflichtig. Bei der Frage, ob Urlaub gewährt wird, soll der Betriebsrat einen Ausgleich zwischen den Wünschen der Belegschaft nach Freizeit und den betrieblichen Interessen an der Kontinuität des Betriebsablaufs schaffen. Wichtig: Bezüglich der Frage, in welchem Umfang Urlaub zu gewähren ist, besteht kein […]
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