Alles wird digital – auch der »gelbe Schein«. Seit dem 1.1.2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU-Bescheinigung). Das bringt viele Folgefragen mit sich, die noch nicht abschließend geklärt sind. Was jetzt gilt, erfahrt Ihr hier.
Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Sind sie länger als drei Tage nicht arbeitsfähig, sind sie verpflichtet, das von einem Arzt feststellen und bescheinigen zu lassen.
Neue Rechtslage seit dem 1.1.2023
Seit dem 1.1.2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU-Bescheinigung) für gesetzlich Versicherte Pflicht. Beschäftigte erhalten von ihrem Arzt keinen gelben Schein mehr, den sie ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Stellt der Arzt die Arbeitsunfähigkeit fest, übermittelt er stattdessen die Daten auf der Bescheinigung direkt an die jeweilige Krankenkasse des oder der Beschäftigten. Den Gang zum Arzt können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber nicht sparen. Lediglich die Übergabe des gelben Scheins an den Arbeitgeber fällt weg.
So funktioniert die Krankschreibung jetzt
- Beschäftigte melden sich bei ihrem Arbeitgeber krank. Spätestens ab dem vierten Tag müssen sie die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.
- Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest und übermittelt die entsprechenden Daten an die Krankenkasse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin.
- Die Krankenkasse stellt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Abruf für den Arbeitgeber bereit.
- Der Arbeitgeber muss die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aktiv bei der Krankenkasse des oder der Beschäftigten abfragen.
Was bedeutet das für Beschäftigte?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich nicht mehr darum kümmern, dass ihr Arbeitgeber den gelben Schein bekommt. Vor allem bei Quarantäne in Pandemiezeiten war das für Beschäftigte nicht immer einfach.
Probleme gibt es aber, wenn der Arbeitgeber die Bescheinigung aus technischen Gründen nicht abrufen kann oder die Bescheinigung von der Krankenkasse verspätet oder fehlerhaft übermittelt wird. Dann läuft der oder die Beschäftigte Gefahr, nicht entschuldigt zu sein. Deshalb haben Beschäftigte weiterhin einen Anspruch darauf, dass der Arzt ihnen die AU-Bescheinigung in Papierform ausstellt. Damit haben sie die Möglichkeit, ihre Arbeitsunfähigkeit insbesondere bei technischen Störfällen außergerichtlich und gerichtlich nachzuweisen, um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu erhalten. Nach dem Gesetzgeber soll das so bleiben, bis ein elektronisches Äquivalent mit gleich hohem Beweiswert wie die AU-Bescheinigung in Papierform besteht.
Mehr zu den Auswirkungen der eAU-Bescheinigung für Beschäftigte und den Arbeitgeber, wie die Mitbestimmung des Betriebsrats aussieht und ob Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen angepasst werden müssen, erfahrt Ihr von Rechtsanwältin Clara Seckert in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 2/2023 ab Seite 2. Abonnenten und Abonnentinnen können den Beitrag hier in ihrer Online-Datenbank lesen.
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