Entgeltumwandlung schützt vor Pfändung
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in, dass ein Teil des Arbeitseinkommens durch Entgeltumwandlung für die Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung verwendet wird, stellt das umgewandelte Entgelt grundsätzlich kein pfändbares Einkommen mehr dar – so das Bundesarbeitsgericht.
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