Lennart Helal

Befristeter Arbeitsvertrag

Kein unbefristeter Job wegen Beschäftigung vor 22 Jahren

Stellt ein Arbeitgeber einen Beschäftigten erneut befristet ein, kann dieser nicht auf eine unbefristete Stelle klagen, wenn das frühere Arbeitsverhältnis schon 22 Jahre zurückliegt. Das Verbot der wiederholten Befristung ohne Sachgrund gilt in solchen Fällen nicht – so das BAG.

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Verdachtskündigung

Verdachtskündigung bei Zufallsfunden zulässig?

Der Arbeitgeber darf die dienstlichen Rechner seiner Angestellten durchsuchen, wenn er kontrollieren will, ob sie ihre Pflichten erfüllen. Datenschutzrechtlich ist das erlaubt, solange keine privaten Dateien dabei sind. Stößt der Arbeitgeber zufällig auf sachliche Anhaltspunkte für eine schwere Pflichtverletzung, kann er darauf eine Verdachtskündigung stützen – so das Bundesarbeitsgericht.

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Buchstabenmüsli

Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig Lesen und Schreiben

Auch bei dir im Betrieb? – VL- und BR-Mentorenausbildung zur Einfachen Sprache Mehr als 6,2 Millionen Menschen im erwerbsfähigem Alter, können nicht gut lesen und schreiben. Mehr als die Hälfte sind berufstätig, also deine Kolleginnen und Kollegen. Sie brauchen die Unterstützung ihres Betriebsrates und ihrer Vertrauensleute in besonderer Weise.

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