Juni 2020

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Tablet für Schüler ist pandemiebedingter Mehrbedarf

In Corona-Zeiten brauchen alle Schülerinnen und Schüler ein Tablet, um am Unterricht auf Distanz teilnehmen zu können. Kinder und Jugendliche, die Sozialleistungen beziehen, haben dafür Anspruch auf eine Finanzierung im Rahmen der Hilfszahlungen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen entschieden.

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Lohn zu spät gezahlt: Arbeitgeber haftet für Elterngeld-Lücke

Elterngeld soll Familien dabei helfen, die Einkommenslücke während der Elternzeit zu schließen. Wie viel gezahlt wird, hängt dabei von den Einkünften vor der Geburt ab: je höher Lohn oder Gehalt, desto höher fällt auch das Elterngeld aus. Ist dieses allerdings geringer, weil ein(e) Mitarbeiter(in) ihren/seinen Lohn mit mehrmonatiger Verspätung erhält, muss der Arbeitgeber im Zweifel

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Betriebsänderungen erkennen und aktiv mitgestalten

Unternehmen verändern sich dauernd. Häufig ist dabei die Schwelle zu einer Betriebsänderung erreicht, nicht immer wird sie aber als solche erkannt. Im Vorfeld ist das nicht immer klar – doch abzuwarten, bis Betriebsräte Sicherheit haben, kann aber fatal sein. Die Folgen sind Interessenausgleich- und Sozialverhandlungen. Die wichtigste Grundregel lautet immer: Nie den Sozialplan unterschreiben, wenn

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Liquidität in Zeiten von Corona: Unternehmensentscheider fürchten Insolvenz

Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen die deutsche Wirtschaft in ihrer gesamten Breite. Mehr als 90 Prozent der Unternehmen spüren bereits jetzt negative Auswirkungen auf ihre Geschäfte. Das ist das Ergebnis der DIHK-Blitzumfrage zu den wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus mit mehr als 15.000 Unternehmensantworten, die im April 2020 veröffentlicht wurde. Über 80 Prozent der Betriebe erwarten

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Betrieblicher Neustart nach Corona löst Mitbestimmungsrechte aus

Bevor sich die Werkstore nach einer Betriebsschließung wieder öffnen oder das Arbeiten im Homeoffice auf ein Normalmaß reduziert wird, sind mit dem Betriebsrat die Beschäftigungskonzepte hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Erstellung von Dienstplänen und der Regelungen zur Kurzarbeit zu überprüfen. Lässt der Arbeitgeber diese Mitbestimmungsrechte beim Neustart und der Wiederaufnahme des Normalbetriebs unberücksichtigt, kann der

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