Grenzen des Konzernprivilegs
Das war der Fall Der Arbeitnehmer war im Zeitraum von Juli 2008 bis Ende April 2020 bei der S-GmbH als Sitzefertiger tätig. Seine Tätigkeit übte er auf dem Werksgelände der Arbeitgeberin aus, einem Unternehmen der Automobilindustrie. Während der gesamten Beschäftigungsdauer waren die Arbeitgeberin und die S-GmbH konzernverbundene Unternehmen. Zwischen den Parteien sind die genauen Umstände […]
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