Mitbestimmung bei Dienstplänen
Bei Dienstplänen muss der Betriebsrat mitbestimmen. Setzt der Arbeitgeber, etwa in Krankenhäusern, mehrfach Dienstpläne für das Pflegepersonal einfach ohne Beteiligung des Betriebsrats durch Aushang in Kraft, muss man von Wiederholungsgefahr ausgehen. Dann hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) erstreckt sich auch auf […]
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