Auch externe Meldestelle unterliegt der Mitbestimmung
Das war der Fall Ein Verpackungsunternehmen mit rund 230 Beschäftigten hatte eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bei einer externen Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei eingerichtet. Beschäftigte konnten dort vertraulich Hinweise auf Missstände wie Straftaten oder Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften melden. Der Betriebsrat wurde bei der Einrichtung nicht beteiligt. Das Arbeitsgericht (ArbG Elmshorn) hatte dem Arbeitgeber untersagt, im […]
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