Kündigung

Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung gerechtfertigt

Wer nicht genügend Leistung in der Arbeit bringt, kann deshalb nicht gekündigt werden? Doch! Leistet ein Arbeitnehmer ein Drittel weniger in seinen Aufträgen als die vergleichbaren Kollegen, so ist die Kündigung rechtmäßig – so das LAG Köln. Das war der Fall Der als Kommissionierer tätige Beschäftige arbeitete im Bereich der Lebensmittellogistik. Im Unternehmen bestand eine […]

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Keine Entschädigung für Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

Der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Integrationsamts einholen, bevor er einen schwerbehinderten Menschen kündigen kann. Missachtet der Arbeitgeber diese Vorschrift, kann eine rechtswidrige Benachteiligung vorliegen. Für einen Anspruch auf Entschädigung bedarf es aber konkreter Anhaltspunkte – so das Bundesarbeitsgericht. Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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Fristlose Kündigung für gefälschten Impfausweis

Der Arbeitgeber kann Beschäftigte fristlos kündigen, wenn diese einen gefälschten Impfausweis vorlegen – so das Arbeitsgericht Köln. Darum geht es Die Arbeitgeberin erbringt Beratungsleistungen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Arbeitnehmerin betreut bei ihr Kundenunternehmen, zu denen auch Pflegeeinrichtungen gehören. Anfang Oktober 2021 informierte die Arbeitgeber die Belegschaft, dass ab November nur noch vollständig geimpfte

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Vorsicht mit Rechtsauskünften!

Versäumt ein Arbeitnehmer die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage, weil der Betriebsrat ihn falsch informiert hat, hat er Pech gehabt. Die Frist ist versäumt, denn der Beschäftigte hätte sich nicht auf die Auskunft verlassen dürfen. Damit ist die Klage unzulässig – so das LAG Hamm. Das war der Fall Es geht um einen langjährig bei einer

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Einladung zum BEM muss datenschutzkonform sein

Ohne betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sind krankheitsbedingte Kündigungen meist unzulässig. Anders sieht es aus, wenn der Betroffene das BEM ablehnt. Allerdings muss der Arbeitgeber ihn dafür ordnungsgemäß zum BEM eingeladen haben. Fehler und auch Datenschutzverstöße gehen zu Lasten des Arbeitgebers – so das LAG Baden-Württemberg. Darum geht es Ein Facharbeiter einer größeren Produktionsfirma in Süddeutschland ist

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Schwerbehindertenrecht – Beschäftigter mit Behinderung: Neuer Arbeitsplatz vor Kündigung

Kann ein Arbeitnehmer wegen einer Behinderung seine Aufgaben nicht mehr erfüllen, darf der Arbeitgeber schon in der Probezeit nicht einfach kündigen. Er muss prüfen, ob er ihn auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigen kann, der seinen Fähigkeiten entspricht – sofern dies den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet – so der Europäische Gerichtshof. Darum geht es Der dem

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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ohne erneutes BEM kann eine Kündigung unwirksam sein Erkrankt ein Beschäftigter nach Abschluss eines BEM nochmals länger als sechs Wochen, muss der Arbeitgeber das Verfahren erneut durchführen – auch innerhalb eines Jahres. Verzichtet er darauf, ist die Kündigung unwirksam – so das BAG. Das war der Fall Ein Produktionshelfer war nach langjähriger Beschäftigung mehrfach für

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Fristlose Kündigung wegen Beleidigung nicht ohne Abmahnung

Beleidigungen oder herabsetzende Äußerungen gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung. Allerdings ist vorher eine Abmahnung nötig. Im Falle einer psychischen Erkrankung jedenfalls dann, wenn die Chance auf Besserung besteht. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Fall.

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Rassistische Anrede ist kein Spaß, sondern ein Kündigungsgrund

Bezeichnet die Verkäuferin in einem Kaufhaus mit internationalem Publikum ihre Vorgesetzte asiatischer Herkunft als „Ming-Vase“ und erläutert ihre Äußerung durch eine Geste des Nach-hinten-Ziehens der Augen und mit den Worten „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“, rechtfertigt das die außerordentliche Kündigung. So hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, da die Äußerung beleidigend und rassistisch sei. Im

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Pizza einpacken trotz Krankheit erlaubt

Nicht jeder, der krank ist, gehört automatisch ins Bett. Und nur, weil ein Beschäftigter während seiner Arbeitsunfähigkeit andere Tätigkeiten verrichtet, kann er deswegen noch lange nicht gekündigt werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln: Einem Bekannten zu helfen, Pizzakartons zu stapeln und ins Auto zu laden, erschüttert nicht den Beweiswert einer Krankschreibung.

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