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Wann die Einigungsstelle wirksam entscheiden kann

Können sich Betriebsrat und Arbeitgeber bei Meinungsverschiedenheiten nicht einigen, entscheidet die Einigungsstelle durch einen »Spruch«. Wird die Einigungsstelle vom Gericht eingesetzt, kann sie erst dann wirksam entscheiden, wenn sie durch einen gerichtlichen Einsetzungsbeschluss formell wirksam errichtet worden ist. Dies gilt auch in Eilfällen – so das LAG Köln. Das war der Fall In dem der […]

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Anspruch auf Notebooks für Videositzungen auch bei gleichem Schichtplan

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat Tablets oder Notebooks für Betriebsratssitzungen per Videokonferenz zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch, wenn alle Betriebsratsmitglieder an den Sitzungstagen in die gleiche Schicht eingeteilt sind – so das LAG München. Das war der Fall Die Arbeitgeberin ist ein bundesweit tätiges Unternehmen im Textileinzelhandel. In einer Filiale gibt es

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Dienstplan muss gerecht sein

Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts die Lage der Arbeitszeit bestimmen. Dabei muss er aber er auch die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Ein Dienstplan muss billig und gerecht sein. Das war der Fall Die Arbeitnehmerin ist bei einem ambulanten Pflegedienst mit 40 Stunden pro Woche beschäftigt. Ihre konkrete Arbeitszeit legt die Arbeitgeberin monatlich im

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BAG: Wann man in der Freizeit dienstliche Nachrichten lesen muss

Von der Regel „Dienst ist Dienst, Freizeit ist Freizeit“ macht das BAG eine wichtige Ausnahme: Erlaubt eine Betriebsvereinbarung dem Arbeitgeber, den Schichtbeginn eines Arbeitstages noch bis 20 Uhr des Vortages flexibel festzulegen, müssen Beschäftigte eine dienstliche SMS dazu auch in ihrer Freizeit annehmen und sich am Folgetag danach richten. Darum geht es Die Parteien streiten

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Mitbestimmung bei Dienstplänen

Bei Dienstplänen muss der Betriebsrat mitbestimmen. Setzt der Arbeitgeber, etwa in Krankenhäusern, mehrfach Dienstpläne für das Pflegepersonal einfach ohne Beteiligung des Betriebsrats durch Aushang in Kraft, muss man von Wiederholungsgefahr ausgehen. Dann hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) erstreckt sich auch auf

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