Rentenveränderung

So steigt die Rente ab dem 01. Juli 2017

Zum 1. Juli 2017 steigt die Rente in Westdeutschland von 30,45 Euro auf 31,03 Euro. Im Osten von 28,66 Euro auf 29,69 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 1,9 Prozent in den alten und von 3,59 Prozent in den neuen Ländern. Taktgeber der Rentenanpassung ist jedes Jahr die Lohnentwicklung in den Bundesländern.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zur Rentenanpassung:

»Die umlagefinanzierte Rente ist und bleibt die zentrale Säule unseres Alterssicherungssystems – gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner steigen auch dieses Jahr die Renten spürbar. Gute Löhne und ein hoher Beschäftigungsstand sorgen weiter für eine stabile Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung. …«

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,06 Prozent in den alten Ländern und 3,74 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen (»Ein-Euro-Jobs«) außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.

Höhere Lohnentwicklung im Osten

Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 95,7 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 94,1 Prozent). Die höhere Rentenanpassung im Osten beruht auf der dort höheren Lohnentwicklung. Damit verbessert sich die Ausgangslage für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West. Nach dem Entwurf des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes wird ab dem 1. Juli 2018 die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den Rentenwert in den alten Ländern in sieben Schritten angeglichen, bis ab 1. Juli 2024 ein einheitlicher Rentenwert in ganz Deutschland gelten wird.

Nachhaltigkeitsfaktor ist entscheidend

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit 0,14 Prozentpunkten geringfügig dämpfend auf die Rentenanpassung aus.

Außerdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2016 jedoch nicht verändert hat und die sogenannte »Riester-Treppe« bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt sich der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus. Die Rentenwertbestimmungs-Verordnung 2017 tritt – vorbehaltlich des Kabinettbeschlusses der Bundesregierung, der anschließend erforderlichen Zustimmung des Bundesrates und der abschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt – am 1. Juli 2017 in Kraft.

Quelle:
PM des BMAS vom 22.3.2017
© bund-verlag.de (ls)

SeminarTipp
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Weitere Informationen:
Referentenentwurf zur Rentenwertbestimmungs-Verordnung 2017