Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats muss konkret und rechtlich tragfähig sein
Das war der Fall Ein Unternehmen wollte einen Arbeitnehmer rückwirkend in eine höhere Entgeltgruppe eingruppieren. Die neue Vergütung lag deutlich über der höchsten tariflichen Eingruppierung. Der Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung zur Maßnahme und verwies unter anderem auf angeblich unzureichende Unterrichtung sowie eine nicht tarifkonforme Ausgestaltung des Arbeitsvertrags. Daraufhin beantragte der Arbeitgeber die gerichtliche Ersetzung der […]
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