BAG zum Verfall von Ansprüchen
Verfallsklauseln sehen vor, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Ausschlussfrist geltend zu machen sind. Sonst verfallen sie. Eine solche Ausschlussfrist ist jedoch gehemmt, solange die Vertragsparteien Vergleichsverhandlungen über die Ansprüche führen – so das BAG.
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