Datenübermittlung im Konzern, geht das einfach so?
Insbesondere große, weltweit agierende Konzerne mit einer einheitlichen Personalinformationssoftware (bspw. SuccessFactors, Workday) verschieben personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten ebenfalls weltweit und zwischen den unterschiedlichen Konzernunternehmen. Wo aber ist die Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung?
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