Anspruch auf Leistungen nur bei Folgeerscheinungen des Arbeitsunfalls
Das war der Fall Eine Arbeitnehmerin, die zuvor wegen unterschiedlichen Erkrankungen über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig war, hatte sich im Mai 2017 am Arbeitsplatz an einem Rollcontainer gestoßen und dabei eine Prellung des linken Sprunggelenks- und eine Mittelfußprellung erlitten. Als Folge des Arbeitsunfalls hatte die Unfallkasse zudem eine »vorübergehende Verschlimmerung eines bereits vorhandenen Schmerzleidens (Komplex […]
Anspruch auf Leistungen nur bei Folgeerscheinungen des Arbeitsunfalls Weiterlesen »