Seminare der IG BCE für Betriebsrät*innen im ersten Quartal 2022

Mit dem „Mut-Programm“ bildet die IG BCE aktive Gewerkschafter*innen für ihren starken Auftritt im Betrieb aus. Stellt euch mithilfe der folgenden Übersicht euer persönliches Bildungsprogramm für das erste Quartal 2022 zusammen! Natürlich könnt ihr eure Seminare gleich online buchen.

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Betriebsratswahlen 2022: neue Regelungen in der Wahlordnung

Nach den Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde auch die Wahlordnung (WO) angepasst, die seit dem 15. Oktober 2021 nun in Kraft ist. Unter anderem sind jetzt digitale Sitzungen des Wahlvorstands möglich. Diese Änderungen sollte nicht nur der Wahlvorstand der BR-Wahl im Blick haben – auch für euch als Betriebsrät*innen sind sie interessant. Was ist alles

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Elternzeit: Teilzeitanspruch per einstweiliger Verfügung durchsetzbar

Der Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit kann durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gesichert werden. Entscheidend ist, dass der Antrag auf die zukünftigen Beschäftigungsmöglichkeiten gerichtet ist. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden.

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BR-Wahlen 2022: Videokonferenzen für Wahlvorstände bald möglich

Noch ist nicht genau abzusehen, wie die Betriebsratswahlen 2022 ablaufen werden. Das Bundesarbeitsministerium überarbeitet derzeit die Wahlordnung. Auch Wahlvorstände sollen ihre Sitzungen künftig per Videokonferenz abhalten können. Wahlumschläge entfallen, die Briefwahl wird ausgeweitet. Wir erklären, mit welchen Regelungen für die BR-Wahl 2022 zu rechnen ist.

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Rassistische Anrede ist kein Spaß, sondern ein Kündigungsgrund

Bezeichnet die Verkäuferin in einem Kaufhaus mit internationalem Publikum ihre Vorgesetzte asiatischer Herkunft als „Ming-Vase“ und erläutert ihre Äußerung durch eine Geste des Nach-hinten-Ziehens der Augen und mit den Worten „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“, rechtfertigt das die außerordentliche Kündigung. So hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, da die Äußerung beleidigend und rassistisch sei. Im

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©Dan Race I AdobeStock

Nicht jede Arbeitsverweigerung taugt zur fristlosen Kündigung

Eine beharrliche Arbeitsverweigerung kann Beschäftigte den Job kosten, und zwar fristlos. Allerdings nur, wenn im Rahmen der Interessenabwägung klar wird, dass eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Die Hürden dafür sind hoch, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zeigt.

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