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Nicht jede Arbeitsverweigerung taugt zur fristlosen Kündigung

Eine beharrliche Arbeitsverweigerung kann Beschäftigte den Job kosten, und zwar fristlos. Allerdings nur, wenn im Rahmen der Interessenabwägung klar wird, dass eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Die Hürden dafür sind hoch, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zeigt.

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Pizza einpacken trotz Krankheit erlaubt

Nicht jeder, der krank ist, gehört automatisch ins Bett. Und nur, weil ein Beschäftigter während seiner Arbeitsunfähigkeit andere Tätigkeiten verrichtet, kann er deswegen noch lange nicht gekündigt werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln: Einem Bekannten zu helfen, Pizzakartons zu stapeln und ins Auto zu laden, erschüttert nicht den Beweiswert einer Krankschreibung.

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Corona-Pandemie: Homeoffice-Pflicht bis 30. April verlängert

Seit Ende Januar müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeiter*innen aufgrund der Corona-Pandemie die Möglichkeit geben, von zu Hause aus zu arbeiten, wenn es möglich ist. Damit sollen die Infektionszahlen eingedämmt und weiter gesenkt werden. Mitte März 2021 wurde die sogenannte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung noch einmal verlängert – und zwar bis einschließlich 30. April 2021. Mobiles Arbeiten sei ein wichtiges Element,

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Arbeitnehmer*in kann BEM nicht einklagen

Einzelne Arbeitnehmer*innen haben keinen einklagbaren Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Weigert sich der Arbeitgeber, ein BEM einzuleiten, kann sich der/die Arbeitnehmer*in an den Betriebs- oder Personalrat wenden. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.

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Desinfektionsmittel: fristlose Kündigung wegen Diebstahl rechtens

Als vor gut einem Jahr die Corona-Pandemie Deutschland erreichte, war in den Supermärkten das Toilettenpapier knapp, in Apotheken und Drogerien gab es auf einmal nur noch mit sehr viel Glück Desinfektionsmittel zu kaufen. Ein Angestellter eines Paketzustellers aus Nordrhein-Westfalen half sich damit, dass er Desinfektionsmittel in seinem Unternehmen klaute. Der Arbeitgeber zog die Konsequenz und kündigte

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Niedrigeres Gehalt lässt Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei geringerem Entgelt einer Frau gegenüber dem Vergleichslohn einer männlichen Person regelmäßig widerlegbar vermutet wird, dass die Frau wegen ihres Geschlechts benachteiligt wird. Damit muss nun der Arbeitgeber beweisen, dass das niedrigere Entgelt der weiblichen Beschäftigten nicht auf einer Benachteiligung wegen des Geschlechts beruht.

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Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen

Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich Fürsorgepflichten gegenüber seinen Mitarbeiter*innen. Dazu gehört auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie der Gesundheits- und Infektionsschutz, der die persönlichen Interessen Einzelner überwiegt. Das Arbeitsgericht Siegburg entschied deshalb, dass der Arbeitgeber das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen kann, und wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Klägers

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Keine Überwachung von Mitarbeitern ins Blaue hinein

Unternehmen dürfen ihre Beschäftigten nur überwachen lassen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Überwachungen ins Blaue hinein aufgrund pauschaler Vermutungen sind unzulässig. Die gewonnenen Beweise sind im Kündigungsschutzprozess nicht verwertbar – so hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden.

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