BAG: Verfallklausel für Mindestlohn ist unwirksam
Arbeitsverträge enthalten oft Ausschlussfristen, so genannte »Verfallklauseln«. Diese regeln, bis wann ein Arbeitnehmer einen Anspruch geltend machen kann. Eine Klausel, die den Anspruch auf Mindestlohn einschränkt oder nicht zwischen dem Mindestlohn und anderen Ansprüchen unterscheidet, ist unwirksam – so das BAG.
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