Entgelt und Arbeitszeit

Zu den Aufgaben von Betriebsräten gehört es, die Einhaltung von Tarifverträgen zu kontrollieren und ihre Umsetzung zu gestalten. In unseren Seminaren lernst du die wesentlichen Grundlagen für eine gerechte Arbeitsbewertung und Entgeltfindung. Wir beschäftigen uns außerdem mit der Gestaltung von Schichtplänen, Lebensarbeitszeit-Modellen und Maßnahmen zur alternsgerechteren Arbeit. Profitiere von der Betriebsratserfahrung der BWS-Referenten. Gemeinsam erörtern wir die Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen und weitere Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung.

Neuregelungen zur Altersteilzeit

Kein Urlaub mehr in der Freistellungsphase

Wer in der Altersteilzeit im Blockmodell arbeiten will, sollte genau aushandeln, wieviel bezahlter Urlaub ihm vor der Freistellungsphase noch zusteht. Denn soweit der Arbeitnehmer von der Arbeit befreit ist, entsteht ihm für diese Zeit kein Urlaubsanspruch mehr – so das Bundesarbeitsgericht.

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Pause ist Erholung

Pausen dienen der Erholung

Muss ein Beschäftigter, etwa im Polizeidienst, während einer Arbeitsunterbrechung erreichbar bleiben, befindet er sich nicht in Erholungszeit. »Pausen unter Bereithaltung« sind Arbeitszeit, die auf das Arbeitszeitkonto gehört – so das LAG Mecklenburg-Vorpommern. In dem Fall geht es darum, welchen Anforderungen eine Pause im Sinne des Gesetzes genügen muss, um als solche zu qualifizieren.

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BAG zur Zahlung von Zulagen für Betriebsräte

Freigestellte Betriebsratsmitglieder erhalten ihr normales Gehalt weiter. Dazu gehören auch Zulagen, die pauschaliert gezahlt werden dürfen. Doch was ist, wenn das Betriebsratsmitglied ohne sein Ehrenamt aufgestiegen wäre? Dann richten sich die Zulagen nach der neuen Tätigkeit – so das BAG. Für freigestellte Betriebsratsmitglieder gilt das Lohnausfallprinzip. Sie bekommen ihr Gehalt einschließlich aller Zulagen weiter gezahlt.

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5 Fragen zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Betriebsrat zu sein bedeutet viel Arbeit. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Es wird also nicht vergütet. Das Ehrenamtsprinzip stellt sicher, dass jedes Betriebsratsmitglied sein Amt frei und frei von äußeren Einflüssen ausübt. Statt einer gesonderten Vergütung erhält das Betriebsratsmitglied sein normales Gehalt. Das nennt man Lohnausfallprinzip (§ 37 Abs. 2 BetrVG). Aber wie sieht es

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Erben bekommen Geld für Resturlaub

Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen Arbeitgeber Geld für nicht genommenen Urlaub verlangen. Der Verstorbene vererbt seinen Anspruch. Das hat der EuGH entschieden. In zwei verhandelten Fällen verlangten die Witwen von deutschen Arbeitnehmern, die vor ihrem Tod nicht alle Urlaubstage genommen hatten, eine Ausgleichszahlung – die Arbeitgeber lehnten das ab.

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Betriebsratsvergütung – eine Ausnahme vom Vergütungssystem

Das Betriebsverfassungsgesetz ist mit Bezug auf die Vergütung von Betriebsräten eigentlich recht deutlich. Das Betriebsratsamt ist nach § 37 Absatz 1 BetrVG ein unentgeltliches Ehrenamt. In der Praxis stellen sich aber immer wieder Fragen, die auch mit Hilfe des Gesetzes nicht ohne weitere rechtliche Einordnung, zu erklären sind.

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BAG: Verfallklausel für Mindestlohn ist unwirksam

Arbeitsverträge enthalten oft Ausschlussfristen, so genannte »Verfallklauseln«. Diese regeln, bis wann ein Arbeitnehmer einen Anspruch geltend machen kann. Eine Klausel, die den Anspruch auf Mindestlohn einschränkt oder nicht zwischen dem Mindestlohn und anderen Ansprüchen unterscheidet, ist unwirksam – so das BAG.

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Kein Abrunden von Urlaubstagen

Ein Abrunden von Urlaubsansprüchen kommt ohne Rechtsgrundlage nicht in Frage. Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Tag beträgt, dann bleibt ihm der bruchteilige Anspruch bis zur letzten Sekunde erhalten – so das BAG. In der Praxis vieler Unternehmen werden Bruchteile von Urlaubstagen munter abgerundet. Das BAG hat sich schon mehrfach

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