Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Ohne erneutes BEM kann eine Kündigung unwirksam sein Erkrankt ein Beschäftigter nach Abschluss eines BEM nochmals länger als sechs Wochen, muss der Arbeitgeber das Verfahren erneut durchführen – auch innerhalb eines Jahres. Verzichtet er darauf, ist die Kündigung unwirksam – so das BAG. Das war der Fall Ein Produktionshelfer war nach langjähriger Beschäftigung mehrfach für […]
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