Arbeitsrecht

Häufig beschäftigst du dich als Betriebsrat mit arbeitsrechtlichen Fragen. Hier findest Du die passenden Seminare für deinen klaren Durchblick im Paragraphenwald und fundiertes Wissen im Umgang mit den Gesetzen.

Die Schutzrechte von Arbeitnehmer(inne)n werden wesentlich durch das Arbeitsrecht bestimmt. Entsprechend bedeutsam ist es für jeden BR, Grundlagen, aktuelle Gesetzesänderungen und wichtige gerichtliche Urteile zu kennen. All das vermitteln dir unsere Arbeitsrechtsseminare auf klare und verständliche Weise. Außerdem gehen wir dort zahlreichen Fragen nach, die für deine Interessenvertretung elementar sind.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ohne erneutes BEM kann eine Kündigung unwirksam sein Erkrankt ein Beschäftigter nach Abschluss eines BEM nochmals länger als sechs Wochen, muss der Arbeitgeber das Verfahren erneut durchführen – auch innerhalb eines Jahres. Verzichtet er darauf, ist die Kündigung unwirksam – so das BAG. Das war der Fall Ein Produktionshelfer war nach langjähriger Beschäftigung mehrfach für […]

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Sonderzahlungen rechtfertigen keine krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer auch in Zukunft weitere erhebliche Fehlzeiten zu erwarten sind. Zudem muss der Arbeitgeber darlegen, dass ihn dies wirtschaftlich unzumutbar belastet. Dabei kann er sich nicht auf freiwillige Sonderzahlungen oder Leistungen wie Krankengeldzuschüsse oder Urlaubsgeld berufen, die nicht von der Arbeitsleistung abhängen – so das BAG. Das

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3-G am Arbeitsplatz: Corona-Test-Verweigerer bekommen kein Gehalt

Wer verpflichtende Corona-Tests verweigert, muss nicht beschäftigt werden und bekommt auch kein Gehalt. Ein Test stelle keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar – so das LAG München. Derzeit gilt überall 3-G am Arbeitsplatz. Wer nicht geimpft oder genesen ist oder dies dem Arbeitgeber nicht offenbaren will, muss sich testen lassen. Sonst drohen massive

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Überstunden können mit Gehalt abgegolten sein

Zehn Stunden Mehrarbeit im Monat, die mit dem üblichen Gehalt abgegolten sind: Auch für Geringverdiener ist eine solche Regelung zulässig. Diese ist weder sittenwidrig noch überraschend oder intransparent. Deshalb durfte eine solche Klausel im Standardarbeitsvertrag stehen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern.

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Betriebsrat bestimmt bei Zeiterfassung mit

Bei der Frage, ob im Unternehmen ein elektronisches System zur Arbeitszeiterfassung eingeführt wird, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm dem Betriebsrat umfassende Rechte eingeräumt. Abweichend zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vertritt das LAG die Überzeugung, dass der Betriebsrat die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung verlangen kann.

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Kein Erschwerniszuschlag wegen Maskenpflicht

Beschäftigte in der Reinigungsbranche, die bei ihrer Arbeit eine sogenannte OP-Maske tragen, haben deswegen keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Der soll erst bei einer Tragepflicht von FFP2-Masken gelten – so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

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Arbeitsvertrag: Befristung nur mit Unterschrift wirksam

Eine Befristung des Arbeitsvertrags müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in schriftlich vereinbaren. Ein digital signierter Arbeitsvertrag genügt dieser Anforderung nur, wenn das Signaturverfahren von der Bundesnetzagentur zertifiziert ist (qualifizierte elektronische Signatur). Fehlt es daran, ist der Arbeitsvertrag elektronisch auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin.

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Fristlose Kündigung wegen Beleidigung nicht ohne Abmahnung

Beleidigungen oder herabsetzende Äußerungen gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung. Allerdings ist vorher eine Abmahnung nötig. Im Falle einer psychischen Erkrankung jedenfalls dann, wenn die Chance auf Besserung besteht. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Fall.

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Betriebsrat entscheidet beim Urlaub mit

Urlaub ist auch im Einzelfall eine Frage kollektiver Bedeutung – und deshalb mitbestimmungspflichtig. Bei der Frage, ob Urlaub gewährt wird, soll der Betriebsrat einen Ausgleich zwischen den Wünschen der Belegschaft nach Freizeit und den betrieblichen Interessen an der Kontinuität des Betriebsablaufs schaffen. Wichtig: Bezüglich der Frage, in welchem Umfang Urlaub zu gewähren ist, besteht kein

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