Schadenersatz wegen unvollständiger Datenschutzauskunft des Arbeitgebers
Mit Urteil vom 5. März 2020 (Az. 9 Ca 6557/18) hat das Arbeitsgericht Düsseldorf einem Arbeitnehmer einen Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber zugesprochen, weil dieser dem Arbeitnehmer keine vollständige Datenauskunft nach DSGVO erteilt hatte. Die Berufung ist beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf anhängig.
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