Falsch gefaltete Stimmzettel sind ungültig
Das war der Fall Die Beteiligten sind die Arbeitgeberin, der elfköpfige Betriebsrat und vier im Betrieb wahlberechtigte Arbeitnehmer. 71 Wahlberechtigte verlangten die Aushändigung von Briefwahlunterlagen, wobei 23 ihr Verlangen ohne ordnungsgemäße Begründung in einer E-Mail an den Wahlvorstand richteten. Der Wahlvorstand sandte ohne vorherigen Beschluss die Wahlunterlagen zu, wobei sie einem Mitarbeiter nicht übersandt werden […]
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