Datenschutz bei cloudbasierter Software
Das war der Fall Der Arbeitgeber verarbeitete personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten unter anderem zu Abrechnungszwecken mit cloudbasierten Personalverwaltungs-Software »Workday«. Im Jahr 2017 gab es Planungen, dieses Programm konzernweit als einheitliches Personal-Informationsmanagementsystem einzuführen. Für einen Testbetrieb wurden aus der bisher genutzten Software Beschäftigtendaten an die Konzernobergesellschaft übermittelt, was in einer Betriebsvereinbarung geregelt war. Die Betriebsvereinbarung gestattete […]
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