Arbeitgeber kann Schadenersatz wegen Weindiebstahl fordern
Ein Arbeitnehmer riskiert bei einem Diebstahl zulasten des Arbeitgebers nicht nur die fristlose Kündigung, er muss auch Schadenersatz für die Wiederbeschaffung leisten. Das hat das LAG Schleswig-Holstein in einem ungewöhnlichen Fall entschieden und hielt 40.000 Euro Schadenersatz wegen zwei gestohlener Weinflaschen für angemessen.
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