Neue Studie
Arbeitgeber behindern mehr als jede fünfte Neugründung von Betriebsräten, obwohl dies sogar eine Straftat darstellt. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Gewerkschafts-Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Besonders inhabergeführte mittelständische Unternehmen tendieren dazu, eine Neugründung feindselig zu behandeln, so die Studie.
Sei ein Betriebsrat erst einmal etabliert, arrangierten sich die meisten Unternehmen bald mit dessen Existenz und sehen eher selten Gründe, seine Arbeit prinzipiell in Frage zu stellen. Wollen Belegschaften hingegen erstmalig einen Betriebsrat errichten, müssen sie vergleichsweise häufig mit zum Teil sogar massivem Widerstand der Geschäftsleitungen rechnen“, resümieren die Forscher.
Obwohl Betriebsrat und Management in den meisten deutschen Unternehmen miteinander klarkämen, sind Behinderungen von Betriebsratswahlen keine Einzelfälle, insbesondere, wenn Beschäftigte erstmals eine Vertretung wählen wollen. Arbeitgeber schüchtern Kandidatinnen und Kandidaten ein, drohen mit Kündigung oder verhindern die Bestellung eines Wahlvorstands. Besonders verbreitet sei der Druck gegen Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen, in mittelgroßen eigentümergeführten Unternehmen. In beinahe der Hälfte aller Fälle, in denen sich der Arbeitgeber der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats entgegenstellt, findet diese am Ende nicht statt.
Inhabergeführte mittelgroße Betriebe sind häufiger betriebsratsfeindlich
Insgesamt waren den Befragten, die von Behinderungen von Betriebsratswahlen berichteten, 138 Betriebe bekannt, in denen es im Untersuchungszeitraum dazu gekommen ist. Die Behinderungen ereigneten sich nach der WSI-Auswertung besonders häufig in Betrieben der mittleren Größenklasse mit 51 bis 200 Beschäftigten. 43 Prozent aller Fälle entfielen auf diese Größenklasse. Überproportional häufig kamen Aktivitäten gegen Betriebsratswahlen in inhabergeführten Unternehmen vor.
Die Forscher haben im vergangenen Jahr Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter aus 131 regionalen Organisationen der IGBCE, der IG Metall und der NGG zu ihren Erfahrungen mit der Durchführung von Betriebsratswahlen im Zeitraum 2020 bis 2022 befragt. Trotz einzelner Verbesserungen sei der gesetzliche Schutz von betrieblicher Mitbestimmung der Beschäftigten immer noch viel zu schwach, zudem fehlten wirksame Sanktionen, folgert die Studie „Mitbestimmung bleibt umkämpft. Ergebnisse der vierten Befragung zur Be- und Verhinderung von Betriebsratswahlen“ von PD Dr. Martin Behrens und Dr. Heiner Dribbusch.
Die Studie ist bei der Hans-Böckler-Stiftung als Preprint verfügbar.
Quelle:
WSI, Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 12.9.2024