Vorzeitige Bekanntmachung der Wahlvorschlagsliste – Kein Anfechtungsgrund
Das war der Fall Der am 16.05.2022 gewählte Betriebsrat eines Gemeinschaftsbetriebs hatte am 24.03.2022 ein Wahlausschreiben beschlossen, nach welchem Einwände gegen die Wählerliste bis zu drei Tage nach Aushang zu erheben seien. Als Stichtag wurde jedoch der 25.04.2022 genannt. Als Ende zur Einreichung von Wahlvorschlägen wurde der 06.05.2022 festgelegt. Am 06.05.2022 sammelte der ehemalige Betriebsratsvorsitzende, […]
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