Ehrenamt

BAG zur Zahlung von Zulagen für Betriebsräte

Freigestellte Betriebsratsmitglieder erhalten ihr normales Gehalt weiter. Dazu gehören auch Zulagen, die pauschaliert gezahlt werden dürfen. Doch was ist, wenn das Betriebsratsmitglied ohne sein Ehrenamt aufgestiegen wäre? Dann richten sich die Zulagen nach der neuen Tätigkeit – so das BAG. Für freigestellte Betriebsratsmitglieder gilt das Lohnausfallprinzip. Sie bekommen ihr Gehalt einschließlich aller Zulagen weiter gezahlt. […]

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5 Fragen zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

Betriebsrat zu sein bedeutet viel Arbeit. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Es wird also nicht vergütet. Das Ehrenamtsprinzip stellt sicher, dass jedes Betriebsratsmitglied sein Amt frei und frei von äußeren Einflüssen ausübt. Statt einer gesonderten Vergütung erhält das Betriebsratsmitglied sein normales Gehalt. Das nennt man Lohnausfallprinzip (§ 37 Abs. 2 BetrVG). Aber wie sieht es

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