Betriebsrat bestimmt bei Zeiterfassung mit
Bei der Frage, ob im Unternehmen ein elektronisches System zur Arbeitszeiterfassung eingeführt wird, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm dem Betriebsrat umfassende Rechte eingeräumt. Abweichend zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vertritt das LAG die Überzeugung, dass der Betriebsrat die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung verlangen kann.
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