Betriebsratswahl abgeschlossen- was nun?
Die Betriebsratswahlen sind gelaufen und mittlerweile sollte der Betriebsrat zur konstituierenden Sitzung zusammengetreten sein. Sollte keine konstituierende Sitzung, wie gewöhnlich auf Einladung des Wahlvorstandes stattgefunden haben, können die Gewählten selbst zur Sitzung unter Angabe des Grundes einladen. Insofern spricht man vom sog. „Selbstzusammentrittsrecht“. In jedem Fall fängt die Arbeit des Betriebsrates jetzt erst an.
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