Arbeitsrecht

Häufig beschäftigst du dich als Betriebsrat mit arbeitsrechtlichen Fragen. Hier findest Du die passenden Seminare für deinen klaren Durchblick im Paragraphenwald und fundiertes Wissen im Umgang mit den Gesetzen.

Die Schutzrechte von Arbeitnehmer(inne)n werden wesentlich durch das Arbeitsrecht bestimmt. Entsprechend bedeutsam ist es für jeden BR, Grundlagen, aktuelle Gesetzesänderungen und wichtige gerichtliche Urteile zu kennen. All das vermitteln dir unsere Arbeitsrechtsseminare auf klare und verständliche Weise. Außerdem gehen wir dort zahlreichen Fragen nach, die für deine Interessenvertretung elementar sind.

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Niedrigeres Gehalt lässt Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei geringerem Entgelt einer Frau gegenüber dem Vergleichslohn einer männlichen Person regelmäßig widerlegbar vermutet wird, dass die Frau wegen ihres Geschlechts benachteiligt wird. Damit muss nun der Arbeitgeber beweisen, dass das niedrigere Entgelt der weiblichen Beschäftigten nicht auf einer Benachteiligung wegen des Geschlechts beruht.

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Keine Überwachung von Mitarbeitern ins Blaue hinein

Unternehmen dürfen ihre Beschäftigten nur überwachen lassen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Überwachungen ins Blaue hinein aufgrund pauschaler Vermutungen sind unzulässig. Die gewonnenen Beweise sind im Kündigungsschutzprozess nicht verwertbar – so hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden.

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Kündigung: Was zur Anhörung des Betriebsrats gehört

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören und ihn umfassend über die Gründe der Kündigung unterrichten. Dabei braucht der Arbeitgeber allerdings weder Angaben zum Sonderkündigungsschutz des gekündigten Arbeitnehmers noch zur Kündigungserklärungsfrist zu machen. So entschied das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Fall.

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Konzernbetriebsrat kann Präsenzsitzung trotz Corona abhalten

Einem Kon­zern­be­triebs­rat (KBR) kann die Durch­füh­rung einer Kon­zern­be­triebs­rats­sit­zung als Präsenzveranstaltung nicht ver­bo­ten wer­den, wenn der KBR die Sitzung unter Beachtung der örtlichen Gesundheitsvorschriften abhalten kann. Wie das Ar­beits­ge­richt Ber­lin in einem Eil­ver­fah­ren entschieden hat, fehlt es an einer Rechts­grund­la­ge für das Ver­bot. Ein ge­stei­ger­tes Co­ro­na-Rest­ri­si­ko müsse der Ar­beit­ge­be­r hin­neh­men.

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Private Nutzung von Dienstwagen durch Betriebsräte ist Ausnahme

Des Deutschen liebstes Kind – der Dienstwagen mit dem Recht zur Privatnutzung – führt vor dem Hintergrund des betriebsverfassungsrechtlichen Begünstigungsverbots regelmäßig zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dabei setzen Betriebsverfassungsrecht und Rechtsprechung einem derartigen Vorgehen klare Grenzen: Ein Arbeitgeber, der einem viel reisenden Betriebsrat für diese Reisen einen Firmenwagen überlässt, darf keine private Nutzung gewähren,

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Keine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit in Zeiten der Corona-Pandemie

Bis einschließlich 31. Juli 2020 galt die COVID-19-Arbeitszeitverordnung, die eine Vielzahl an Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz vorsah. Neben der Verlängerung der Höchstarbeitszeit für systemrelevante Tätigkeiten wurde durch die Verordnung auch eine Verkürzung der Mindestruhezeit geregelt. Auch Arbeit an Sonn- und Feiertagen war für die in der Verordnung näher bestimmten Tätigkeiten grundsätzlich möglich. 

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Abmahnungsgründe müssen konkret formuliert sein

Eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung ist aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu streichen. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat nun einige Fragen der Beweislast konkretisiert: Eine Abmahnung muss bestimmte Bedingungen erfüllen, damit sie überhaupt gültig ist, und ein Fehlverhalten muss der Arbeitgeber im Zweifel genau beweisen.

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Schadenersatz wegen unvollständiger Datenschutzauskunft des Arbeitgebers

Mit Urteil vom 5. März 2020 (Az. 9 Ca 6557/18) hat das Arbeitsgericht Düsseldorf einem Arbeitnehmer einen Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber zugesprochen, weil dieser dem Arbeitnehmer keine vollständige Datenauskunft nach DSGVO erteilt hatte. Die Berufung ist beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf anhängig.

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Lohn zu spät gezahlt: Arbeitgeber haftet für Elterngeld-Lücke

Elterngeld soll Familien dabei helfen, die Einkommenslücke während der Elternzeit zu schließen. Wie viel gezahlt wird, hängt dabei von den Einkünften vor der Geburt ab: je höher Lohn oder Gehalt, desto höher fällt auch das Elterngeld aus. Ist dieses allerdings geringer, weil ein(e) Mitarbeiter(in) ihren/seinen Lohn mit mehrmonatiger Verspätung erhält, muss der Arbeitgeber im Zweifel

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