Ist die Zuweisung zum Stellenpool eine Versetzung?
Werden Beschäftigte einem Stellenpool „Einheit HR Placement“ zugewiesen mit der Folge, dass sie als Springer, Aushilfen oder Leiharbeitnehmer tätig werden müssen, dann handelt es sich um eine Versetzung im Sinne des § 99 BetrVG. Anders ist es nur dann, wenn sie in einer Einheit geparkt werden, in der sie nicht arbeiten.
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