März 2024

»Die AfD torpediert Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte«

Gesellschaftliche Ungleichheit und Armut gefährden die Demokratie. Erfolge und Gründungen rechtsextremer und populistischer Parteien sind ein Beleg dafür. Doch was würde zum Beispiel die AfD ihren möglichen Wähler:innen bringen? »Gute Arbeit« sprach darüber mit Anja Piel vom DGB-Bundesvorstand. Vorbemerkung: Anja Piel ist seit 2020 Mitglied des DGB-Bundesvorstands, u. a. verantwortlich für Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Recht und […]

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Altersdiskriminierung durch Verweigern einer Kreditkarte

Verweigert eine Kreditkartengesellschaft einem Rentner/Pensionär eine Kreditkarte, kann darin ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liegen. Im Fall eines ehemaligen Richters am Bundesarbeitsgericht hat das Amtsgericht einen Verstoß bejaht. Ein wahrlich skurriler Fall: Einem 88 Jahre alten Pensionär, der Jahrzehnte lang am BAG tätig war, hat das Kreditkarteninstitut die Ausstellung einer Kreditkarte verweigert. Die Begründung:

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Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer Ein wichtiger

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BAG bestätigt: Betriebsrat kann Präsenzschulung statt Webinar verlangen

Betriebsräte haben Anspruch auf für ihre Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Erforderlich können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet – so nun das BAG. Darum geht es Bei der Arbeitgeberin – einer Fluggesellschaft – ist durch Tarifvertrag eine Personalvertretung

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Drohungen gegen Betriebsräte verboten

Der Arbeitgeber darf die Arbeit des Betriebsrats nicht dadurch behindern, indem er den Betriebsratsmitgliedern droht, sie abzumahnen oder ihr Gehalt zu kürzen, wenn sie an einer Betriebsratssitzung teilnehmen wollen. Hält der Arbeitgeber eine Betriebsratssitzung für unzulässig, muss er stattdessen den rechtlichen Weg beschreiten – so das LAG Düsseldorf. Das war der Fall Der Betriebsrat einer

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