Juli 2020

Abmahnungsgründe müssen konkret formuliert sein

Eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung ist aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu streichen. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat nun einige Fragen der Beweislast konkretisiert: Eine Abmahnung muss bestimmte Bedingungen erfüllen, damit sie überhaupt gültig ist, und ein Fehlverhalten muss der Arbeitgeber im Zweifel genau beweisen.

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Schadenersatz wegen unvollständiger Datenschutzauskunft des Arbeitgebers

Mit Urteil vom 5. März 2020 (Az. 9 Ca 6557/18) hat das Arbeitsgericht Düsseldorf einem Arbeitnehmer einen Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber zugesprochen, weil dieser dem Arbeitnehmer keine vollständige Datenauskunft nach DSGVO erteilt hatte. Die Berufung ist beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf anhängig.

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Kampagne Gesicht zeigen – Stimme erheben

„Gesicht zeigen – Stimme erheben“: gemeinsam gegen Rassismus und Rechtsradikalismus

„Niemand wird geboren, um einen anderen Menschen zu hassen. Menschen müssen zu hassen lernen und wenn sie zu hassen lernen können, dann kann ihnen auch gelehrt werden zu lieben.“ Diese Worte von Nelson Mandela erinnern bis heute an die enorme Bedeutung von Gleichheit, die Stärke jedes Einzelnen und die kostbare Freiheit, die jedem von uns

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